Anforderung Ihres Wiederholungsrezeptes

Als Bestandspatient haben Sie die Möglichkeit Ihr Folgerezept schnell und unkompliziert über unser Onlineformular anzufordern.

Bitte beachten Sie:

  • Wir als Praxis sind ab 01. Januar 2024 verpflichtet Ihr Rezept als E-Rezept zu erstellen.
    Dies gilt zunächst nur für das Kassenrezept (rotes Rezept).
  • Sie können hier nur Rezepte für bereits von uns in der letzten Zeit verordnete Präparate bestellen.
    Für Neuverordnungen oder Präparatewechsel ist ein neuerlicher Arztkontakt unbedingt erforderlich.
    Gleiches gilt für nicht dauerhafte Medikationen.
  • Die Rezeptbestellung online kann von uns nur dann bearbeitet werden, wenn wir im aktuellen Quartal bereits Ihre Krankenversichertenkarte eingelesen haben.

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise je nach Versicherungsstatus:

Gesetzlich versicherte Patienten:

  • Ihre Rezepte werden als E-Rezept direkt den Apotheken online bereitgestellt. Am Folgetag können Sie die Medikamente bei jeder Apotheke abholen.
  • Ausgeschlossen vom E-Rezept sind: Hilfs- & Heilmittel, Verbandsmittel, Privat und grüne Rezepte.

Privat versicherte Patienten:

  • Das Rezept für Privatversicherte gibt es weiterhin nur in Papierform.
  • Sie können die ausgestellten Rezepte am Folgetag in unserer Praxis zu den Sprechstundenzeiten abholen.

Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit.
Ihr Praxisteam

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